Käufer

Unsere Serviceleistungen bis zum Kauf

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Ihnen gefallen ein oder mehrere Objekte aus unserem Angebot? Sie bekommen gerne das Exposé und besprechen am besten telefonisch Ihre Vorstellungen. Wir stellen Ihnen gerne weitere Objekte vor.
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Sie haben noch kein Objekt auf unserem Portal gefunden, aber bestimmte Vorstellungen. Kontaktieren Sie uns. Wir besprechen Ihre Wünsche, organisieren die Besichtigung und klären Fragen zum Objekt.
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Sie haben ein Objekt gefunden, das Ihnen gefällt. Der Preis wird ausgehandelt.
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Wir begleiten Sie bis zum Abschluss des Kaufes, dabei wird oftmals eine Anwaltskanzlei eingeschaltet, die den rechtlichen Bereich für Sie vorbereitet und abwickelt. Diesen Kontakt führen wir bei Bedarf gerne herbei. Wir arbeiten eng mit einer seit langen Jahren auf der Insel tätigen sehr renommierten, natürlich deutschsprachigen Kanzlei zusammen
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Häufig macht es Sinn zur genauen Einschätzung der Immobilie, der Bebaubarkeit und denkbaren Renovierungs- und Umbaumaßnahmen neben Bausachverständige auch Architekten hinzuzuziehen.
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Der Kaufpreis wird in der Regel durch Eigenkapital, mitunter teilweise über Darlehen bezahlt. Soweit eine Darlehensfinanzierung teilweise erforderlich ist, sind wir gerne auch mit Hinweisen zu möglichen Finanzierungspartnern auf Mallorca behilflich.

Die Kosten der Abwicklung

Soweit Sie als Käufer eine Immobilie erwerben, zahlen Sie auf Mallorca in der Regel keine Maklerprovision, diese übernimmt auf Mallorca der Verkäufer. Dies kann vor allem bei Kapitalinverstments anders sein.

Es fallen als Erwerbsnebenkosten zusätzlich zum Kaufpreis ca. 12-14% des Immobilienwertes an.

Beinhaltet sind dabei die Grunderwerbssteuer (Gebrauchtimmobilien) bzw. Mehrwertsteuer (Neubauimmobilien). Die Grunderwerbssteuer ist progressiv gestaltet. Der Steuersatz liegt zwischen 8% und 10%. Die Mehrwertsteuer auf Neubauimmobilien beträgt 10%, bei Baulandgrundstücken und Gewerbeimmobilien bis zu 21%.

Daneben sind die Kosten für Notar, Grundbuch und Administration enthalten.

Fakultativ kommen Anwaltskosten hinzu, bei denen in der Regel mit einem Betrag in Höhe von 1% bis 1,2% des Kaufpreises zu rechnen ist, wobei bei Kaufpreisen in geringer Höhe häufig ein Sockelbetrag vereinbart wird oder nach Stundenaufwand abgerechnet wird.

Soweit wir als Makler besondere dienstleistende Tätigkeiten im Zuge des Kaufs erbringen, kann im Einzelfall dies mit Vergütungen oder Kostenersatz auf Absprache vereinbart werden.

Die Kaufabwicklung

Vieles ist in Spanien anders, als Sie dies als unser Kunde und Käufer aus Deutschland, der Schweiz oder Österreich kennen. Der „Notartermin“ steht in der Regel nicht am Anfang von etwas „Verbindlichem“ sondern am Ende. Also sind Besonderheiten zu beachten. Etwas „zu unterschreiben“, was die konkrete Immobilie angeht, muß also sorgsam abgewogen werden. Wirksame privatschriftliche Reservierungsverträge oder Optionsverträge sind dabei vorneweg in Spanien üblich, bedürfen jedoch sorgfältiger Überprüfung.

Wenn also der Preis ausverhandelt ist, dann beginnt die Arbeit derer, die sie als Käufer neben uns als Makler in der Regel beim Kauf begleiten. Rechtsanwälte bereiten den Options- bzw. Reservierungsvertrag vor, insbesondere die Legalität der Immobilie wird geprüft.

Als Makler betreiben wir keine Rechtsberatung, gleichwohl können wir alle vorbereitenden Handlungen bis zum letztlichen Notartermin mit unterstützen. Wir empfehlen Käufern die baurechtliche Situation anwaltlich vorsorglich vor dem Kauf prüfen zu lassen.

Der Anwalt wickelt dabei häufig folgendes ab:

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die Prüfung der vorgelegten und/oder zur Verfügung stehenden Unterlagen (Makler-, Reservierungs- oder Optionsverträge, Kaufurkunden, Grundsteuerbescheide, Katasterdaten, Legalisierung, etc.)
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die Überprüfung der von der Verkäuferseite gemachten Angaben
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die Prüfung der grundbuchrechtlichen Situation des Zielobjektes
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die Ausarbeitung / Prüfung des Optionsvertrages sowie des notariellen Kaufvertrages
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gegebenenfalls Wahrnehmung des Unterzeichnungstermins desselben beim Notar
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soweit erforderlich, vorab das Einholen der spanischen Steuernummer(n) im Vorfeld (N.I.E.)
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die Unterstützung bei der Zahlungsabwicklung der anfallenden Steuern und Gebühren
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die Vorlage der Urkunde zur Eintragung im Eigentumsregister und deren Abwicklung
Damit ist die Einschaltung eines Anwalts – neben dem obligatorischen Notar – in den meisten Fällen sehr sinnvoll. Er wickelt alle rechtlichen und (im Bedarfsfall) behördlich erforderlichen Tätigkeiten ab. Er ist neben einem Makler am häufigsten bei Immobilienverkäufen in Spanien eingeschaltet, dies sowohl auf Verkäufer- wie auf Käuferseite.

PUR Mallorca

 

PUR Mallorca Immobilien Schäfer GbR

D-73734 Esslingen

 

Tel. +49 711 93881133

welcome@pur-mallorca.com

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